Frei denken.
Frei wählen.
Freie Wähler wählen.
Die Freie Wähler Gemeinschaft im Landkreis Miesbach steht für sachliche, unabhängige Kommunalpolitik.
Wir hören zu, bringen Menschen zusammen und suchen Lösungen, die hier vor Ort wirken – von Wohnen und Verkehr bis Umwelt, Schulen und Vereinen.
Parteilos, bürgernah und mit gesundem Menschenverstand: So gestalten wir unsere Gemeinden – transparent, verlässlich und im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Mitmachen statt meckern: Bei uns zählt jede Idee – ob am Stammtisch, in Arbeitskreisen oder im Gemeinderat.
Wer sich engagieren möchte, findet bei der FWG kurze Wege und offene Türen.
Informieren Sie sich über aktuelle Themen und Termine, kommen Sie ins Gespräch und bringen Sie Ihre Sicht ein.
Gemeinsam halten wir den Landkreis Miesbach lebens- und liebenswert.
Aktuelles
Gemeindegeschehen Gmund
Aktuelles aus dem Gemeindegeschehen sowie Nachrichten und Mitteilungen der Freien Wählergemeinschaft für Gmund und Dürnbach.
Ziele
Die Freien Wähler Gmund – Dürnbach packen an.
Die Freien Wähler Gmund Dürnbach packen an. Wir möchten unsere Heimat im engen Austausch mit unseren Bürgerinnen und Bürgern gestalten.
Grundsätze
Unabhängigkeit, Sachorientierung, nah am Menschen zu sein
Wir sind keine Partei im klassischen Sinne. Wir sind unabhängig und stehen für Bürgerbeteiligung und überparteiliches Handeln.
Gemeinderat
und Bürgermeister
Geschichte
Zwei Gemeinden werden eins
Wir setzen uns seit 1978 für die Gemeinde und Ihre Bürgerinnen und Bürger ein. Hier erfahren Sie mehr über unsere Geschichte.
Orte
Die Ortsteile im Überblick
Gmund ist so vielfältig wie seine Landschaft. Werfen Sie mit uns einen Blick auf Gmund und seine gewachsenden Ortsteile.
Unser Ort
Bürgermeister und Gemeinderat
Die Mitglieder der FWG Gmund & Dürnbach stehen für eine sachorientierte, bürgernahe und verantwortungsvolle Kommunalpolitik.
Mit Erfahrung, Engagement und tiefer Verbundenheit zu unserer Heimat setzen wir uns gemeinsam für eine starke, lebenswerte und zukunftsorientierte Gemeinde Gmund am Tegernsee ein.
Möchten Sie den FWG beitreten? Hier finden Sie unseren Aufnahmeantrag zum Download.
Alfons Besel
1. Bürgermeister
Kreisrat
Vorsitzender Abwasserzweckverband
Christine Zierer
3. Bürgermeisterin
Gemeinderätin
Bau- und Umweltausschuss, Tourismus und Kultur
Verwaltungsrat KU
Georg Rabl
Fraktionssprecher
Gemeinderat
Bau- und Umweltausschuss, Finanzausschuss
Verwaltungsrat KU
Dipl. Finanzwirt (FH) Beamter
Mühlthalstr. 3
83703 Gmund
Tel. (08022) 74568
eMail: rabl@fwg-gmund.de
Bernd Ettenreich
Gemeinderat
Finanzausschuss, Bau- und Umweltausschuss, AZV-Delegiert
Fliesenleger- und Ofensetzermeister
Martin Mayer
Gemeinderat
Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss
KFZ-Mechanikermeister
Josef Stecher
Gemeinderat
Tourismus und Kultur
Sozialpädagoge
Florian Floßmann
Gemeinderat
Finanzausschuss, Bau- und Umweltausschuss
Zimmerermeister
Maria Kaulfersch
Gemeinderat
Rechnungsprüfungsausschuss
Erzieherin
Freie Wählergemeinschaft von Gmund und Dürnbach
Ansprechpartner:
Geschichte
Historie der FWG Gmund und Dürnbach
5. März 1978
Am 5. März 1978 waren die ersten Gemeinderatswahlen für die aus der Gemeindegebietsreform hervorgegangene Gemeinde Gmund am Tegernsee. Bis dahin gab es zwei eigenständige Gemeinden, Gmund und Dürnbach.
1984
Bei den folgenden Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen 1984, erreichte die FWG ein hervorragendes Ergebnis. Zum 1. Bürgermeister wurde Peter Zellermair (FWG) gewählt, sowie weitere 8 Kandidaten in den Gemeinderat.
1990
Bei der erfolgreichen Wiederwahl von Peter Zellermair im Jahr 1990 erreichte die FWG ihre stärkste Fraktion mit 9 Sitzen im Gemeinderat und einem Anteil von 44,3% an den gültigen Stimmen. Auch im Kreistag war die FWG mit Peter Zellermair vertreten.
1996
Zur Wahl 1996 trat die FWG wieder mit einer kompletten Mannschaft an. Zum 1.Bürgermeister wurde Peter Zellermair wiedergewählt und im Gemeinderat waren wir mit 8 Mandaten vertreten.
Unser Fraktionsvorsitzender Helmut Pischetsrieder wurde zum 3. Bürgermeister gewähl
2000
Aus gesundheitlichen Gründen trat Peter Zellermair zum 31.März 2000 von seinem Amt zurück. Bei den nachfolgenden Wahlen unterlag der Kandidat der FWG Georg Rabl dem jetzigen Bürgermeister Georg v. Preysing.
2002
Bei den Gemeinderatswahlen 2002 konnten von den Kandidaten der FWG nur noch 6 Sitze erreicht werden.
Helmut Pischetsrieder kandidierte nach über 30 jähriger erfolgreicher Tätigkeit für die FWG nicht mehr auf einen Sitz im Gemeinderat. Als sein Nachfolger im Amt des 3. Bürgermeisters wurde jedoch Georg Rabl gewählt.
Im Kreistag sind wir weiterhin mit einem Sitz durch Hans Stückler vertreten.
Aktuelles
Meldungen & Meinungen
Aktuelles aus dem Gemeindegeschehen sowie Nachrichten und Mitteilungen der Freien Wählergemeinschaft für Gmund und Dürnbach.
Alfons Besel im Gespräch mit Maria Reiter
Möchten Sie sich ein genaueres Bild von unserem Bürgermeisterkandidaten Alfons Besel machen? Maria Reiter hat ihn zum Gespräch getroffen. Die beiden sprechen über seine Motivation, seine Ziele für die Gemeinde Gmund, die Schwerpunkte, die er für...
Eine digitale Agenda muss her
Bürgermeisterkandidat Alfons Besel stellt fest: Schnelleres Internet ist kommunale Daseinsvorsorge. Gmund – “Gmund smart” heißt eines von acht Leitthemen, die sich Bürgermeisterkandidat Alfons Besel (Freie Wähler Gemeinschaft Gmund-Dürnbach) zur...
Termine
So bleiben Sie informiert
So erreichen Sie uns
Sie haben Fragen an die Freie Wähler Gemeinschaft im Landkreis Miesbach?
Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Norbert Kerkel: 08021 / 99 98
Jens Zangenfeind: +49 1512 7019320
Eine Nachricht schreiben an jens.zangenfeind@mail.de
Mo - Fr 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ziele
Die Freien Wähler Gmund – Dürnbach packen an.
Unsere Arbeit, unsere Ziele:
- im Dialog mit unseren Bürgerinnen und Bürgern unsere Heimat gestalten
- Familien, Jung und Alt ein gutes Leben in Gmund ermöglichen
- weiterhin Einheimischenprogramme ermöglichen und in den gemeindlichen Wohnungsbau investieren
- alle ehrenamtlich Engagierten und unsere Vereine unterstützen
- das Bahnhofareal und den öffentlichen Raum entlang der Wiesseer Straße entwickeln und gefälliger gestalten
- unseren Firmen, Handwerksbetrieben, touristischen und landwirtschaftlichen Betrieben, sowie Dienstleistern gute Entwicklungsmöglichkeiten bieten
- die Verkehrsbelastung für die Anwohner entlang der stark befahrenen Bundes- und Staatsstraßen in unseren Orten reduzieren; die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer optimieren
- die Digitale Entwicklung optimal für Gmund nutzen
- weiterhin ein vielfältiges und spannendes kulturelles Leben bei uns anstoßen und fördern
Unser Anliegen ist das öffentliche Wohl zu steigern und Gmund so nachhaltig innovativ weiterzuentwickeln.
Grundsätze
Die Freien Wähler Gmund – Dürnbach sind eine unverzichtbare Größe im kommunalpolitischen Geschehen der Gemeinde Gmund a. Tegernsee.
Unsere Grundsätze sind: Unabhängigkeit, Sachorientierung, nah am Menschen zu sein
Die Freien Wähler sind eine unabhängige und rein sachorientierte Wählergemeinschaft.
Es ist ein großer Vorteil, dass die Freien Wähler unabhängig sind. Dadurch sind sie keinem Parteibuch verpflichtet und müssen auch nicht auf Parteifunktionäre Rücksicht nehmen.
Unsere Stärke ist es, im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sachorientiert Lösungen für die örtlichen Angelegenheiten und Fragestellungen zu finden.
Der Austausch mit allen Beteiligten und Betroffenen ist unser Kapital, wir hören zu, respektieren andere Standpunkte und diskutieren ergebnisoffen.
Wir sind neugierig auf die Menschen, ihre Anliegen, den Entwicklungen vor Ort und gestalten diese aktiv mit.
Die Freien Wähler Gmund – Dürnbach tragen seit Jahrzehnten zu einer gedeihlichen Entwicklung der Gemeinde Gmund a. Tegernsee mit. Das Ergebnis kann sich sehen lassen.
Gmund a. Tegernsee ist eine Gemeinde mit hoher Lebensqualität, sowohl für Jung und Alt, Menschen mit Handicap und unseren Gästen.
Unsere Unabhängigkeit spiegelt sich auch in unserer Satzung wider, die Sie hier nachlesen können.
Möchten Sie das Leben in der Gemeinde Gmund aktiv mitgestalten? Dann freuen wir uns über Ihren Aufnahmeantrag, den Sie hier herunterladen können.
Satzung
Satzung der Vereinigung
„Freie Wählergemeinschaft für Gmund und Dürnbach“
Die Vereinigung führt den Namen „Freie Wählergemeinschaft für Gmund und Dürnbach“ – Kurzform: FWG
Sie hat ihren Sitz in Gmund am Tegernsee.
Die FWG ist eine nichtrechtsfähige Vereinigung ohne Parteicharakter, und verfolgt ausschließlich und unmittelbar politische Zwecke Im Sinne des § 34g EStG.
§ 2 Zweck
Zweck der Vereinigung ist die Bildung bzw. Fortführung der bereits bestehenden parteifreien Wählergemeinschaft, die Teilnahme an der -politischen Willensbildung, insbesondere die Förderung und Unterstützung der Mandatsträger der „Freien Wählergemeinschaft Gmund Dürnbach“ im Gemeinderat bzw. den Ausschüssen der Gemeinde Gmund a. Teg. oder im Kreistag bzw. den Ausschüssen des Landkreises Miesbach.
Sie wahrt dabei völlige, parteipolitische Neutralität. Mittel zur Erreichung dieses Zwecks sind die Information der Öffentlichkeit über kommunalpolitische Belange, die Durchführung von Versammlungen und Vorträgen, sowie die Aufstellung von Wahlvorschlägen zur Erlangung kommunalpolitischer Mandate. Die Vereinigung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jeder volljährige und wahlberechtigte Bürger werden, der seinen Wohnsitz im Gebiet der Gemeinde Gmund a. Teg. hat und nicht Mitglied einer politischen Partei ist.
(2) Die Mitgliedschaft wird durch mündlichen Antrag an den Vorstand, der hierüber auch entscheidet, erworben. Der Antragsteller hat seine Parteilosigkeit zu versichern.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch mündliche Austrittserklärung, durch Ausschluss, oder durch Tod des Mitglieds. Der Austritt wird jeweils zum 31.12. eines Jahres wirksam.
(4) Ein Mitglied kann mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Satzung, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die Beschlüsse des Vorstandes oder den Sinn und Zweck der Vereinigung verstößt. Dem auszuschließenden Mitglied ist zuvor die. Möglichkeit zur Stellungnahrne zu dem beabsichtigten Ausschluss einzuräumen.
(5) Die Mitgliedschaft erlischt automatisch mit sofortiger Wirkung durch den Eintritt in eine politische Partei.
§ 4 Beitrag
(1) Der jährliche Beitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
(2) Das Geschäftsjahr ist, das Kalenderjahr.
(3) Mittel der Vereinigung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder haben das Recht an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, dort das Stimmrecht auszuüben und in. den Vorstand gewählt zu werden.
(2) Die Mitglieder haben die Pflicht, die festgesetzten Mitgliederbeiträge zu entrichten.
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd ist, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 6 Organe
Organe der Vereinigung sind der Vorstand. und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Sprecher), dem stellvertretenden Vorsitzenden (stellv. Sprecher), dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Personalunion zwischen dem stellv. Vorsitzenden und‘ dem Schriftführer ist gestattet.
(2) Die Vorstandsmitglieder werden mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von drei· Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben im Amt bis eine Neuwahl stattgefunden hat.
(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
(4) Im Außenverhältnis vertritt der stellv. Vorsitzende‘ den Vorsitzenden. Im Innenverhältnis jedoch nur bei dessen Verhinderung.
(5) Aufgabe des Schriftführers ist die Fertigung von Versammlungsniederschriften und die Protokollierung von Beschlüssen.
(6) Der Schatzmeister ist. verantwortlich für das gesamte Kassenwesen. Er hat der Mitgliederversammlung jährlich Rechnung zu legen.
(7) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so hat in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit zu erfolgen.
(8) Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
§ 8 Pflichten des Vorstandes
(1) Der Vorstand vertritt die Vereinigung nach außen, und erteilt Zuwendungsbescheinigungen.
(2) Der Vorstandsvorsitzende hat die Mitgliederversammlung einzuberufen und zu leiten.
(3) Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind durch Niederschrift zu protokollieren und vom Vorstand, zu unterzeichnen.
§ 9 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist vom Vorsitzenden des Vorstandes durch öffentliche Ankündigung mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
(2) Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen Fällen für die nach dieser Satzung keine andere Zuständigkeit besteht. Hierunter fallen: die Wahl des Vorstandes, die Wahl von zwei Kassenprüfern, die Entlastung des Vorstandes und Satzungsänderungen. Die Aufstellung von Kandidaten für öffentliche Wahlen obliegt einer gesonderten Aufstellungsversammlung.
(3) Sämtliche Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenenthaltungen zählen. dabei nicht.
(4) Auf schriftlichen Antrag. von mindestens einem Viertel der Mitglieder hat der Vorstand binnen vier Wochen eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Der Antrag hierzu muss den Zweck der außerordentlichen, Mitgliederversammlung bezeichnen und begründen. Sollte die Mitgliederversammlung nicht spätestens sechs Wochen nach Einreichung des begründeten Antrags stattfinden, so dürfen die Mitglieder, die den Antrag auf Durchführung der Mitgliederversammlung gestellt haben, selbständig hierzu laden.
§ 10 Satzungsänderungen
Anträge auf Satzungsänderungen müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingehen. Sie können wirksam nur mit einer Mehrheit von 3/4 der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder gefasst werden. In dieser Mitgliederversammlung muss mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein.
§ 11 Ausschüsse
Zur. Erfüllung einzelner Aufgaben können Ausschüsse von der Mitgliederversammlung eingesetzt werden.
§ 12 Auflösung
(1) Die Auflösung der Vereinigung kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Versammlung ist beschlussfähig wenn die Voraussetzungen entsprechend der Satzungsänderung erfüllt sind.
(2) Bei Auflösung der Vereinigung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an eine gemeinnützige Vereinigung nach Beschlussfassung der Mitglieder, wobei zuvor die Zustimmung des Finanzamtes eingeholt werden muss.
§ 13 Zuwendungen / Spenden
Eingegangene Spenden dürfen nur für die in § 2 genannten Zwecke der „FWG Gmund / Dürnbach“ verwendet werden. Zur Unterzeichnung von Zuwendungsbescheinigungen sind nur die Mitglieder des Vorstandes berechtigt.
§ 14 Schlussbestimmung
(1) Diese Satzung ersetzt die bisher bereits mündlich bestehenden Absprachen der Mitglieder der Vereinigung.
(2) Sie tritt am Tage nach der Unterzeichnung durch die Wiedergründungsmitglieder in Kraft.
(3) Sollten einzelne Klauseln der Satzung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Teile der Satzung davon unberührt. Unwirksame Klauseln sind, soweit dies nach dem Sinn und Zweck der Vereinigung möglich ist, in wirksame Klauseln umzudeuten.
(4) Gerichtsstand ist Miesbach.
Gmund a. Teg., 19.06.2001
Unsere Orte
Satzung der Vereinigung
„Freie Wählergemeinschaft für Gmund und Dürnbach“
Gmund

Gmund, als Kernort, schmiegt sich entlang der Seiten- und Endmoräne um die nördliche Spitze des Tegernsees.
Hier ist der Knotenpunkt der Verkehrsströme. Der Straßenverkehr fächert sich am “Stachus” Richtung Tegernsee, Bad Wiessee, Holzkirchen und München auf. Auch der Bahnhofsplatz, als ÖPNV-Zentrale (BOB und RVO-Busse) einer der verkehrsreichsten Plätze im Landkreis Miesbach, ist entscheidend für die Entwicklung des Ortes.
Die Mangfall mit ihren noch unverbauten Uferbereichen, prägt als blaues Band das Erscheinungsbild der Ortschaft. Sie gilt als trennendes Element, dass das Entstehen eines größeren, wahrnehmbaren Ortskerns verhindert.
Den Anfang einer städtebaulichen Entwicklung gibt es im Bereich um das Rathaus und die Kirche. Unser Anliegen ist es, diese Entwicklung zu einem Ortszentrum weiter zu führen. Es muss eine vernünftige Planung für den Bahnhofsbereich, mit einem Busbahnhof, vorangebracht werden, während die Mangfall sich zu einem verbindenden Element wandeln sollte.
Louisenthal
Das Louisenthal ist das Zentrum der Industrie in unserer Gemeinde. Versteckt im Mangfalltal ist hier eine weltweit einmalige Ballung von hochwertigster Papiertechnologie. Zum einen die “Papierfabrik Louisenthal”, die im Konzern Gieseke- und Devrient, für die Herstellung exzellenter Wert- und Notenpapiere zuständig ist, zum anderen die “Papierfabrik Gmund”, die als Manufaktur von feinsten Bütten- und Edelpapieren, weltweit einen herausragenden Ruf geniest.
Die Sicherung dieses Technologiestandortes und der Erhalt der damit verbundenen hochqualifizierten Arbeitsplätze ist uns ein großes Anliegen.
Festenbach

Festenbach ist ein langgezogenes, für die Region typisches, Straßendorf mit bedeutenden Beispielen bäuerlicher Kultur. Gut integriert sind hier das abgeschlossene Gewebegebiet “Am Talfeld” und die Gebiete mit reiner Wohnbebauung. Die kleine Kapelle ist Schauplatz unseres alljährlichen Leonhardirittes.
Unser Schwerpunkt liegt hier im Erhalt der offen gegliederten Bauweise.Die Renaturierung des Dürnbaches und der Erhalt des Festenbaches (Moosbaches) in seiner natürlichen Form sind Ziele für die nahe Zukunft.
Wir fordern den raschen Ausbau der Staatsstraße 2365 auf ein normales Maß, damit sich auch Radfahrer und Fußgänger ungefährdet bewegen können.
Dürnbach

Dürnbach ist der zentrale Ort auf der Hochebene nördlich des Tegernsees. Er ist geprägt durch die Mischung von landwirtschaftlichen Anwesen, Wohn- und Gewerbebauten.
Seine zentrale Lage prädestiniert ihn als Standort für kommunale Einrichtungen, wie etwa das Feuerwehrhaus oder die Volkshochschule. Dies spiegelt sich auch im neuen Dorfzentrum wieder, hier ist eine wunderbare innerörtliche Bauerweiterung mit Läden inklusive zweier Einkaufsmärkte und Wohnbebauung gelungen.
Lediglich die Trennung durch die Bundesstraße (B 472) behindert eine harmonische Abrundung des Ortes..
Wir sehen unsere Aufgabe im Erhalt der aufgelockerten Baustruktur mit den eingestreuten Obstgärten und Freiflächen, die einen für das Ortsbild prägenden Charakter haben.
Eine Verbesserung der Verkehrssituation ist dringend geboten. Auch hier muss der Ortskern eine “staufreie Zone” sein.
Finsterwald

Finsterwald liegt nördlich oberhalb des Tegernsee am Fuße der Holzer Alm. Der alte Ortsbereich erstreckt sich entlang der Staatsstraße von Waakirchen nach Gmund, er ist überwiegend bäuerlich geprägt. Als reine Wohnbereiche sind die Gebiete “Ackerberg” und “Am Steinberg” zu werten. Der Sportplatz mit zwei hervorragen ausgebauten Fußballplätzen und einem Trainingsplatz sowie dem Vereinsheim der Sportfreunde gehören ebenso zum Ortsteil, wie die Skisprunganlage und der öffentliche Eisplatz, der im Sommer als Skaterplatz genutzt wird.
Die Spazierwege zur Holzer Alm, auf die Hainzenhöhe und der Anschluss an die Loipe nach Bad Wiessee runden den Freizeitbereich ab.
Wir sehen hier eine Erweiterung und den Ausbau des Sportplatzgeländes. Vordringlich ist jedoch die Verbesserung der Verkehrswege, vor allem die Anbindung nach Dürnbach mit einem Geh- und Radweg, der auch den Sportplatz mit einbindet.
Moosrain

Moosrain ist der Abschluss unserer Gemeinde nach Norden.
Kennzeichnend sind die beiden großen Siedlungsgebiete im Bereich der “Waldsiedlung” und rund um den Bahnhof. Den Außenbereich prägen die einzelnen großen Bauernanwesen. Große Gewerbeanlagen sind entlang der Hauptstraße entstanden. Durch Moosrain fließt der Moosbach, ein in weiten Teilen noch unverbauter Wildbach mit großem Einzugsgebiet, der immer wieder für Überschwemmungen sorgt.
Vordringliche Aufgabe ist hier die rasche Umsetzung eines vernünftigen Hochwasserschutzes.
St. Quirin

St. Quirin liegt, begrenzt vom Ostufer des Tegernsees, entlang der Bergschulter der Neureuth.
Es gibt dort vorwiegend große Grundstücke mit villenähnlicher Bebauung. Direkt an der Hauptstraße liegt das historische Qurinus Kirchlein mit einer heilkräftigen Quelle. Der Ortsteil “Am See”, besteht überwiegend aus einer großzügig aufgelockerten Wohnbebauung. Wir stehen hier für den Erhalt dieser Wohnstruktur mit einer maßvollen innerörtlichen Nachverdichtung.
Die vorhandenen Freizeitmöglichkeiten entlang des Tegernsees müssen erhalten und die Seezugänge und Blickbeziehungen über den See offengehalten werden.
Im Bereich St. Quirin ist eine Querungshilfe über die Hauptstraße dringend notwendig.
Ostin

Ostin liegt im Tal nördlich der Neureuth und dem Hügelzug “der Eck”.
Im Bereich des alten Ortskerns gibt es eine gewachsene bäuerlich gewerbliche Struktur, mit inzwischen vermehrter Wohnbebauung, als innerörtliche Nachverdichtung. Südlich der Verbindungsstraße nach Hausham gibt es ein in sich geschlossenes Siedlungsgebiet mit fast reiner Wohnbebauung.
Der Ödberg, mit seinen beiden Liften und der Loipe Ostin / Gasse, bildet ein Zentrum des Wintersports. Einem weiteren Ausbau des Winterbetriebs stehen wir positiv gegenüber und sehen darin eine Stärkung des Tourismus. Dazu ist aber dringend eine Optimierung der Zufahrtsituation nötig.
Gasse

Die Gasse ist, als weitgehend erhaltenes Straßendorf, ein Kleinod der Siedlungskultur im Tegernseer Tal. Sie zieht sich auf halber Höhe entlang der östlichen Seitenmoräne von Gmund nach St.Quirin.
Die Gasse ist Ausgangspunkt des beliebten Wanderweges auf die Neureuth und des Höhenweges nach Tegernsee.
Der Charakter des historischen Siedlungsgebiets ist vordringlich zu erhalten, wobei eine vernünftige und landschaftsschonende Umgestaltung, etwa für den Urlaub auf dem Bauernhof, möglich sein muss.
